Das BAG-Urteil bestätigt: Die Arbeitszeit muss systematisch vom Arbeitgeber erfasst werden!

Jetzt rechtlich absichern und die venabo Zeiterfassung einführen.


Freitag, 11. November 2022

11:55 – 12:55 Uhr

Experte:
Michael Liebsch (venabo GmbH)
Moderation:
Pascal Laubrich (Digital Pulses GmbH)


Bereits im Mai 2019 gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur verpflichtenden Zeiterfassung, doch bis jetzt wurde es nicht im deutschen Recht verankert. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 13. September 2022 entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.

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